Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU)
- Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU)
⇡ Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung; sie hatte früher die Aufgabe, die gesetzliche Unfallversicherung des Bundes durchzuführen. Seit 1.1.2003 ist sie überführt worden in die Unfallkasse des Bundes (§§ 218b I, 125 SGB VII).
Lexikon der Economics.
2013.
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